AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnmobilstellplätzen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Stellplätze, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Stellplatzanbieters.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.

Vertragsabschluß, -partner -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahmen des Antrags des Kunden durch den Wohnmobilstellplatz zustanden.
- Dem Stellplatzanbieter steht es frei, die Stellplatzreservierung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind Rainer Löber und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden reserviert, haftet er dem Wohnmobilstellplatz gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Stellplatzvertrag, sofern dem Stellplatz eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Stellplatz haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Stellplatzes beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Stellplatzes bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Stellplatz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Stellplatzüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Stellplatzes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Stellplatzes an Dritte.
3. Die Vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Stellplatz allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Stellplatz ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Stellplätze, der Leistungen des Stellplatzes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Stellplatz dem zustimmt.
5. Rechnungen des Stellplatzes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
- Der Stellplatz ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Stellplatz berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Stellplatz des einen höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Stellplatz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Buchungen eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Stellplatz geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Stellplatzes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Stellplatzes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Stellplatz und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vor Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Stellplatzes auszulösen.
- Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Stellplatz ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Stellplatzes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei einem vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Stellplatz, hat der Stellplatzanbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Stellplatzes; sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Stellplatz steht es frei, den ihm entstehenden und Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Für den Stellplatz gelten folgende Stornierungsfristen:
- bis vier Wochen vor Anreise 40% der gebuchten Leistungen
- bis drei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen
- bis eine Woche vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen
- ab dem dritten Tag vor Anreise 100% der gebuchten Leistungen
Rücktritt des Stellplatzes
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist der Stellplatz in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Stellplätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Stellplatzes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Stellplatz gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Stellplatz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Stellplatz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielweise falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Stellplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Stellplätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• der Stellplatz begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass Inanspruchnahme der Stellplatzleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Stellplatzes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Stellplatzes zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Der Stellplatz hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Stellplatzes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Stellplatzbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunden erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Stellplätze.
2. Gebuchte Stellplätze stehen dem Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
- Danach kann der Stellplatz über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Stellplatzes bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Stellplatz nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Haftung des Stellplatzes
1. Der Stellplatz haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Stellplatzes zurückzuführen sind.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Stellplatzes auftreten, wird der Stellplatz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die eingebrachte Sache haftet der Stellplatz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Stellplatzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Stellplatz nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Stellplatzes.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Stellplatz übernimmt auf Wunsch die Aufbewahrung. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


Schlussbestimmungen
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Stellplatzes.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Stellplatzes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Stellplatzes.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Stellplatzaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.